Deutsch
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von JET.
1.2 Unternehmer, im nachfolgenden Text »Vertragspartner« genannt, im Sinne dieser AGBs sind insbesondere die Geschäftskunden und Lieferanten von JET.
1.3 Der Vertragspartner erkennt mit der Bestellung diese Bedingungen als verbindlich an, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.

 

2. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
2.1 Sofern der Vertragspartner ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen AGBs inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartnern nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

3. Vertragsabschluss
3.1 Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Medien enthaltenen Waren stellen lediglich Aufforderungen an den Vertragspartner zur Abgabe eines Angebotes dar. Es ist daher zum Vertragsschluss eine Annahmeerklärung seitens JET erforderlich.
3.2 Der Vertrag kommt erst durch Zusendung einer schriftlichen Bestätigung bzw. Lieferung zustande. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Bestätigung festgelegt, sofern der Inhalt der Bestätigung nicht erheblich von der Bestellung abweicht und der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.
3.3 Bei Bestellungen, die innerhalb von 5 Tagen ausgeliefert werden, wird eine schriftliche Bestätigung gegenüber dem Vertragspartner durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Bei späteren Auslieferungen erhält der Vertragspartner eine schriftliche Bestätigung.
3.4 Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung, sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form, ist bindend.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Laatzen/Gleidingen inklusive Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sämtlicher entstehenden Versand- und Nachnahmekosten. Eine abweichende individuelle Vereinbarung bleibt vorbehalten.
4.2 Alle Rechnungen von JET sind zahlbar sofort nach Lieferung ohne Abzug von Skonto. Soweit Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Die Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde.
4.3 Bei Zielüberschreitung berechnet JET bankübliche Zinsen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren und Spesen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn JET einen höheren Schaden oder der Vertragspartner einen bei JET entstandenen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt hierdurch unberührt.
4.4 Außerdem hat JET das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu erbringen.
4.5 JET ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab der schriftlichen Bestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10%, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
4.6 JET steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Vertragspartner von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind, sofern zu befürchten ist, dass der Vertragspartner auch bezüglich der weiteren Lieferverträgen nicht in der Lage sein wird, die Zahlungen rechtzeitig zu erbringen.
4.7 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Laatzen/Gleidingen.

 

5. Leistungserbringung, Lieferung
5.1 JET wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten einhalten. Kommt JET mit seiner Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Lieferung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft; der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug oder die Teillieferung sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist.
5.3 Sofern die Versendung der Ware auf Verlangen des Vertragspartners erfolgt ist, geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Geschäftssitz verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn JET die Transportkosten übernommen hat.
5.4 Höhere Gewalt berechtigt JET, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn sie JET die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei JET oder Zulieferern, Verzögerung oder Ausbleiben der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder sonstiger Materialien oder unvorhersehbare Ausfälle bei der eigenen Auslieferung, sofern JET dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen von JET die Erklärung verlangen, ob JET vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt JET sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

 

6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
6.2 Gewährleistungsrechte gegenüber JET sind zunächst beschränkt auf ein zweifaches Recht zur Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. JET steht insoweit ein Wahlrecht zu. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
6.3 Bei Verdacht auf Transportschäden sind die Ware und die Versandverpackung zur Ansicht durch JET oder durch einen Gutachter aufzubewahren. Bei fehlender Ware ist lediglich die Versandverpackung zur Ansicht aufzubewahren. Transportschäden bzw. fehlende Waren sind unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken.
6.4 Der Vertragspartner ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den defekten Artikel auf eigene Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung bzw. des Lieferscheins mit der die Ware geliefert wurde, an JET in der Originalverpackung zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
6.5 Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
6.6 JET behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
6.7 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Vertragspartner oder Dritte verursacht werden sowie Mängel, die durch Überbeanspruchung oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
6.8 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
6.9 Garantiefälle werden im Rahmen unserer Garantieangaben abgewickelt.

 

7. Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1 Der Vertragspartner wird die Ware einschließlich der Dokumentation innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Er muss offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitteilen. Die Absendung der Mitteilung reicht zur Fristwahrung aus.
7.2 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
7.3 Sofern nach der Inaugenscheinnahme der Ware durch JET festgestellt wird, dass ein Mangel an der Ware nicht vorliegt, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 25 brutto an, wenn die unberechtigte Reklamation für den Vertragspartner erkennbar war. In diesem Fall ist der Vertragspartner berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7.4 Bei der Verletzung der vorbezeichneten Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Kaufsache in Anlehnung des betreffenden Mangels als genehmigt.

 

8. Haftung
8.1 Die Haftung von JET, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. JET haftet dem Vertragspartner auf das Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Überlassung der Kaufsache typischerweise gerechnet werden muss (vorhersehbare Schäden).
8.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet JET, auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, unbeschränkt auf Vorsatz und Fahrlässigkeit.
8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet JET ferner, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei solch einer Verletzung ist die Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
8.4 Die in diesem Paragraphen aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Mangelfolgeschäden.

 

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle Lieferungen von JET erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
9.2 Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner auf diesen über.
9.3 Im Falle der Verbindung oder Weiterverarbeitung der Ware erwirbt JET anstelle des bisherigen Alleineigentums, sofern es untergehen sollte, in Höhe des Wertanteils unserer Ware, Miteigentum an dem neu entstehenden Gegenstand.
9.4 Der Vertragspartner ist berechtigt, die in dem Eigentum oder Miteigentum von JET stehende so genannte Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Dieses Recht kann JET im Falle der Gefährdung der Ansprüche widerrufen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung sowie zur Sicherheitsübereignung, ist der Vertragspartner nicht befugt. Werden die Rechte von JET an der Vorbehaltsware durch Dritte beeinträchtigt, wie etwa durch Pfändung, so hat der Vertragspartner JET dieses unverzüglich mitzuteilen.
9.5 Der Vertragspartner hat Zugriff e Dritter abzuwehren.
9.6 Die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner JET schon jetzt ab. Auf Verlangen ist er verpflichtet die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und JET die zur Geltendmachung der Rechte gegen die Drittschuldner erforderlichen Unterlagen auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Bis zum jederzeitigen Widerruf ist der Vertragspartner berechtigt und verpflichtet, die an JET abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt.
9.6 Bei verschuldeten Zahlungsrückständen sowie bei erheblichen Verletzungen von Sorgfalts- oder Obhutspflichten, ist JET nach Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen oder sie Euro auf volle Kosten des Abnehmers Euro jederzeit beim Vertragspartner abzuholen oder abholen zu lassen.

 

10. Software
10.1 Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Vertragspartner erkennt die Geltung dieser Bedingungen durch die Öffnung des versiegelten Datenträgers ausdrücklich an. Der Vertragspartner, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen auf eigenen Kosten unverzüglich zurückzusenden oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert wurde.

 

11. Datenschutz
11.1 Der Vertragspartner ermächtigt JET, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

 

12. Sonstiges
12.1 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
12.2 Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
12.3 Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Laatzen/Gleidingen.
12.4 Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.